Wer keinen Staatsangehörigkeitsausweis hat, gilt rechtlich gesehen als Staatenlos. Ich rate dringend, sich mit diesem rechtlich- relevanten Thema, auseinanderzusetzen.
Als Hilfe:
Staatsangehörigkeits- ausweis beantragen: https://www.bitchute.com/video/Vbd5aY11PVkJ/
Wer ist Deutscher? https://www.bitchute.com/video/qDE1fGyM8jCS/
Thema: Familienstammbuch, https://www.bitchute.com/video/GF9f8OISp10s/
Hammer- Aktion zum fehlenden Amtsausweis BRD- Beamter: https://www.bitchute.com/video/hkFiNvrN5D16/
Aktualisierung zum gelben Schein, 6.1.2021: https://www.bitchute.com/video/NwCvXuJxpozR/
Ihr werdet die Wahrheit erkennen: https://www.bitchute.com/video/o1M5rCVuk9Xg/
Aktuelles zum Gelben Schein: (Stand 23.10.2020)
Die BRD macht die Schotten dicht und wird zur Haftanstalt. Ungefähr 80 Prozent bekommen keinen gelben Schein mehr, obwohl sich kein Gesetz geändert hat. Auch wenn alle Schritte richtig getan wurden und dies teilweise sogar bestätigt wird, sagen Beamte, "sie können nicht anders", aufgrund einer Anweisung von oben. Es verschwinden sogar schon offizielle Downloads. Wie gesagt, meine Unterlagen stehen zur Verfügung. MIt diesen Unterlagen und dieser Methode bin ich gut durchgekommen und habe dies auch für einige Menschen meines Bekanntenkreises geschafft.
Was nun passiert hat Gründe, über die man nur mutmaßen kann. Wird die BRD bald abgeschaltet? Greift Shaef ein? Kommt der Super EU- Staat? Meine Überlegung: Die BRD will sich einigeln. Recht und Gesetz interessieren die nicht mehr. Sie halten sich am illegitimen Zwei-Plus-Vier-Vertrag fest und simulieren einen Staat. Die Bevölkerung glaubt es und das ist ihr Vorteil. Im Hintergrund sind Enteignungen geplant. Ebenso weitere Einschränkungen. Auch Kindesentzug ist willkürlich möglich. Wer keinen gelben Schein ist rechtlos!! Noch nicht einmal das Grundgesetz gilt, geschweige denn das BGB und auch nicht die Verfassung von 1871. Das ist für Anfänger im Moment schwer zu verstehen. Wie gesagt, diese Ableitung ist meine Vermutung. Fakt ist: Die BRD hat sich zu einer Diktatur gemausert. Eine Mischung aus DDR und 3. Reich. Wer nicht ganz blind ist, sieht das auch ohne spezielles Wissen.
Wer sich entsprechend durch das Thema durch gearbeitet hat und im Besitz des Staatsangehörigkeitsausweises, mit dem Eintrag im EStA- Register nach "Geburt (Abstammung)" zu finden ist, kann sich eine weitere Vorgehensweise zum Personalausweis überlegen. Selbst gebe ich keine eindeutige Empfehlung ab. Jeder möge selbst entscheiden, wie er mit "seinem" Personalausweis weiterhin verfährt und wie es sich richtig anfühlt. Man bedenke, dieser Ausweis ist Eigentum der BRD. Es gibt Argumente dafür und dagegen, diesen Ausweis bis zu seinem Ablauf zu behalten. Ich empfehle nur genau zwei Dinge: 1) Erneuern Sie den Ausweis nicht mehr, falls er abgelaufen ist und 2) beherzigen Sie ein rechtlich klares Vorgehen, so daß man Sie auch ernst nimmt. Es geht nicht darum, mit diesem Verwaltungsstaat in den Kampfmodus zu gehen, sondern um problemlos aus dem System zu entwischen. Der Weg ist das Ziel. Hier eine Vorlage zum Sachverhalt.
Seit Anfang 2018 beschäftige ich mich mit dem Thema 'Staatsangehörigkeitsausweis'. Es gibt viele gute Informationen dazu im Internet. Allerdings auch einiges, das zu wünschen übrig läßt. Persönlich habe ich Ende August 2018, meinen Ausweis beim Landratsamt beantragt, nachdem ich alle Unterlagen zusammen hatte. Die Erfahrung war genau die, welche ich durch das vorherige Studium von Büchern und entsprechenden Videos, dann gleichermaßen selbst gemacht habe. Ein intensives Studium der Materie, welche Ihnen durchaus schlaflose Nächte bereiten könnte, wird Ihnen allerdings kaum erspart bleiben, so Sie es denn ernst mit dem Thema meinen! Man kommt zwangsläufig aus dem Staunen nicht mehr heraus und kann es anfangs kaum fassen. Das Thema in Bewegung. Die Gesetze werden immer wieder bearbeitet und leider immer weiter verwässert. Mit dem Ziel, dem Bürger die Möglichkeit zunehmend vorzuenthalten, an die echte deutsche Staatsbürgerschaft zu gelangen. Im Zuge der EU ist angedacht, die Nationalstaaten bis 2025 aufzulösen. Aber so leicht geht das dann doch nicht, da die ganze Materie sehr kompliziert ist und alte Gesetze bis heute greifen. Wir müssen dem entgegen wirken! Sollte ich diesbezüglich etwas Neues erfahren, werde ich es auf YouTube oder meiner Website Kund tun. Aber bitte, forschen Sie unbedingt selbst nach. Wir erfahren diese Dinge letztlich alle nur durch irgendwelche guten Lebenswendungen, Hörensagen oder Newsletters. Da klopft niemand an und weißt Sie auf Ihr bestehendes Recht hin. Das gültige Recht. Niemand zeigt uns den Weg. Den müssen wir selber finden und dann auch selber gehen. Voraussetzung ist allerdings ein Verständnis dafür, daß diese Dinge sehr wichtig sind. Aussagen von Menschen, die lapidar meinen 'sie würden sich als Deutsche fühlen' schwurbeln völlig am Geschehen vorbei. Da sage ich dann nur "Bitte hübsch auf dem Sofa Platz nehmen und weiterhin der Rautenhexe im Fernsehen lauschen".
1) Wer nur einen Personalausweis und/ oder Reisepass vorweisen kann, gilt offiziell als Staatenloser, bzw. Ausländer. Tatsächlich müssen wir uns beim Ausländeramt unter die Flüchtlinge mischen und dort nachweisen, ein deutscher Staatsbürger zu sein. Neuerdings kann es sein, daß wir nicht mehr direkt beim Landratsamt vorsprechen, sondern unsere Unterlagen beim Bürgeramt abzugeben haben. Das dient der Vertuschung des Sachverhalts, um diese peinliche Nummer nicht publik werden zu lassen. Dort werden diese aber nicht bearbeitet, sondern nur weitergeleitet. Es soll wohl zunehmend versteckt werden, daß Deutsche sich beim BRD- Personal als Ausländer zu melden hätten. Außerdem nimmt das Bürgeramt keine Beglaubigungen von Familienstammbüchern vor, welche ein sehr guter Nachweis sind. Im Einzelfall kann es problematisch sein, die Originalurkunden beim Standesamt zu erhalten, falls sich dies in einem heute von Polen oder Russen besetztem Gebiet befindet.
2) Der eigentliche, vollständige Nachweis, ist der Staatsangehörigkeitsausweis nach dem RuStAG (Reichs- und Staatsangehörigkeitgesetz). Dies bezieht sich auf ein immer noch gültiges Gesetz vom 22. Juli 1913. Dieser Nachweis geht über die Abstammung. Als eheliches Kind über den Vater. Als uneheliches Kind über die Mutter. In vielen Fällen sind Großvater oder Großmutter vor dem 22. Juli 1913 geboren. Wichtig ist eine Herkunft von hoheitlichem, deutschem Gebiet. Wer also bis zu diesem Datum oder früher ableiten kann, hat einen Anspruch auf diesen Ausweis. Gerichtlich durchgesetzt werden kann dieser Anspruch allerdings nicht! Das sich dieses Recht auf das 'Deutsche (Kaiser-)Reich bezieht, wird kein Verwaltungsgericht der BRD sich damit befassen. Die BRD stellt, im besten Falle, den Ausweis stellvertretend aus. Nach dem Besatzungsrecht, aber auch nach dem Grundgesetz muß sie das tun. Man bedenke aber, das Grundgesetz gilt nur für 'Menschen', also Inhaber des Staatsangehörigkeitsausweises. Wer ihn nicht hat, kommt auch nicht in den Genuss des Grundgesetzes. Die Shaef- Gesetze gelten aber im Hintergrund. Man kommt der Angelegenheit als Antragssteller nur mit viel Wissen und Durchblick bei. Dann geben sie normalerweise nach und lassen den Antrag zu. Die BRD kann selbst keine Staatsangehörigkeit ausstellen, da sie kein hoheitlicher Staat ist. Die BRD ist eine Firma, eine NGO und unter der Firmenbezeichnung 'Gemany' bei der Uno eingetragen. Legen Sie also alle Unterlagen vor, die benötigt werden:
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde bei Bedarf. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunde des betreffenden Elternteils. Gehen Sie mit dem Ableiten logisch nach hinten weiter, bis sie 1913 erreichen. Und dann beten Sie, daß alles klappt.
Die Kontrolle geht, nach Erhalt des 'gelben Scheins', über das EStA- Register. Dort müssen, im besten Fall drinstehen: Familienname: Erster Buchstabe groß und die anderen klein. Vorname: Erster Buchstabe groß und die anderen klein. Geburtsstaat Deutschland. Erworben durch - Geburt (Abstammung). Auf dem Ausweis selbst muß der Stempel aufrecht stehen und ebenso der Vorname mit dem ersten Buchstaben groß geschrieben, ebenso beim Familiennamen. Nun kann man sagen: HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH.
Denken Sie daran: Der Ausweis kommt nicht automatisch zu Ihnen. Es ist richtig viel Arbeit, sich in seinen Genuss zu bringen. Es es wird zunehmend schwerer gemacht. Immerhin bleibt der Plan der Eliten die BRD ganz abzuschaffen, um damit jede deutsche Frage in die Tonne treten zu können. Sie wollen den EU- Superstaat, so daß niemand mehr nach der aktuellen Rechtslage fragt. Nach dem Prinzip, wo kein Kläger, da auch kein Richter. Deutschland erwache!
3) Es gibt auch den Staatsangehörigkeitsausweis nach dem StAG (verwaltungstechnische Ausfertigung der BRD). Man ist Deutscher, kommt in den Genuss des Grundgesetzes, aber nicht ins Deutsche Reich. Wer nicht bis 1913 ableiten kann, bekommt dann eben nur diesen. Es ist immer noch besser die Light- Version zu bekommen, als weiterhin rechtlich gänzlich staatenlos, bzw. als gefühlter Deutscher dennoch Ausländer, zu sein. Jeder Flüchtling ist Staatsbürger seines Landes. Solange bis diese Banausen alle ihre Ausweise weg geworfen haben, um die deutsche Zugehörigkeit mit dem Zauberwort 'Asyl' zu erpressen. Nicht wenige Ausländer sind also rechtlich, durch die Einbürgerung, besser gestellt, als die meisten Deutschen! Kein Wunder, wird mit uns umgesprungen, als ob wir alle ein Haufen kopfloser Schafe seien. Nun ja.... und wir sind es, gewissermaßen, tatsächlich. Ein Heer von Staatenlosen! Dumm gehalten, insbesondere durch die Merkel- Regierung, die daraus eine echte Tugend gemacht hat. Selbst bei der StAG- Version sollen manche Ämter Schwierigkeiten machen, wie man so liest. Man kann den Staatsangehörigkeitsausweis, wie gesagt, nicht einklagen, da man ein Staatenloser ist und die Gesetze einem, wenn es hart auf hart kommt, nicht zustehen. Dazu Fallbeispiele weiter unten auf dieser Seite. Mit dem Anerkennen des Personalausweises, der eigentlich die Staatsbürgerschaft nachweisen sollte, verzichten man aber gleichzeitig auf dieselbe. Also wird die Staatsangehörigkeit ab jetzt nur vermutet. Der Personalausweis enthält bewußt gestellte Fallen, um die Staatenlosigkeit aufrecht zu erhalten. Der Personalausweis ist eine Art Passierschein, um sich auf dem BRD- Gebiet für alle Rechtsgeschäfte auszuweisen. Ihre Person, also das erschaffene Hologramm ihres juristischen Daseins kann sich im Handelsrecht bewegen. Einen Personalausweis bekommt jeder Staatenlose, also jeder Flüchtling. Auch ein StAG- Angehöriger, der rechtlich gesehen, dem BRD- System entwichen ist. Ein Staatsangehöriger begrüßt auch den Nationalstaat. Die BRD gaukelt diesen aber nur vor. Die BRD ist aber immer noch die bessere Variante, als wenn auch diese vollends im EU- Konstrukt, der Superfirma, untergegangen wäre. Aber seien Sie sicher, bevor der Superstaat kommt, haben sich die Eliten vorher noch kräftig die Taschen gefüllt, denn auch sie verlieren dann die Privilegien des Staatsangehörigkeitsausweises sein. Alle Politiker müssen im Besitz des Staatsangehörigkeitsausweises sein. In Bayern gilt sogar, laut Landesverfassung, daß der Ministerpräsident die Ableitung nach dem RuStAG vorzulegen hat. Interessant, nicht wahr?
Wie geht man beim EStA- Register vor? EStA heißt: Entscheidungen (in) Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (durch das Bundesverwaltungsamt). Man sendet den entsprechenden Antrag, zusammen mit der beglaubigten Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) nach Köln. Nach einigen Wochen kommt der Registerauszug. In der entscheidenden Zeile muß dann stehen "erworben durch" - "Geburt (Abstammung)". Nach der Aushändigung des Staatsangehörigkeitsausweises muß dies dort drinstehen! Idealerweise, aber wie gesagt, ab 2017 nicht mehr möglich, steht dort auch noch §4 Abs.1, (Ru)StAG. Steht nur "erworben durch" - Geburt drin, so weißt es auf den StAG hin. Steht in der betreffenden Zeile allerdings nichts, obwohl sie einen gelben Schein haben, dann müssen Sie um Korrektur bitten. (18.6.2020)
Sie können mich, speziell zu diesem Thema, anschreiben. Ich versende kostenlos die entsprechenden BVA- Anträge mit kleiner Ausfüllhilfe per PDF- Datei. Bitte haben Sie Verständnis, daß ich keine persönliche Beratung zu speziellen Fragen und Abläufen gebe, sondern nur die Startmöglichkeit, über die offiziellen Anträge biete:
Redewendungen, wie man sich verhält, um den Schein zu beantragen:
- Sprechen Sie nie vom RuStAG. Und tragen Sie natürlich auch keine Hinweise darauf ein. In meinen Ausfüllhilfen geht das klar daraus hervor. Es heißt heute "Eintrag im EStA- Register nach Geburt (Abstammung). Heißt, Sie haben alle Urkunden beisammen, um Ihren Nachweis nach Geburt (Abstammung) feststellen lassen zu können.
- Denken Sie daran, daß die Beamtin, bzw. der Beamte, den Sie auf dem Landratsamt antreffen auch der Mensch ist, welcher Ihnen den Schein ausstellt. Von ihm/ ihr geht dann der Eintrag nach Köln zum BVA. Es ist also eine ganz kurze Linie der Bearbeitung. Sie müssen also genau diesen Menschen überzeugen, daß Sie den Staatsangehörigkeitsausweis wollen und verdienen.
- Als Deutscher haben Sie das Recht, Ihre Staatsangehörigkeit feststellen zu lassen. Antrag F. Dies ist Ihr berechtigtes Interesse, auch im Sinne des Grundgesetzes mit Artikel 116. Die Ämter verlangen neuerdings ein Schreiben, wonach ein anderes Amt Ihre Staatsangehörigkeit in Frage gestellt hätte. Dies ist eigentlich unzulässig. Betonen Sie, daß Ihnen die Feststellung persönlich wichtig ist. Verweisen Sie auf die kleinen Anfragen, aber nicht sofort, nur wenn es eng wird (siehe unten). Der Satz heißt dann: Der Personalausweis und Reisepass sind keine ausreichenden Beweise, um die Staatsangehörigkeit hinreichend festzustellen. Ihre Staatsangehörigkeit ist deswegen beim BVA auch nicht im EStA- Register eingetragen.
- Im besten Falle können Sie Ihr berechtigtes Interesse dadurch nachweisen, daß Sie im Ausland ein Grundstück kaufen wollen. Also bringen Sie nun das mit dem BVA in Köln. Diesen Eintrag überprüfen Sie normalerweise erst nach Erhalt des gelben Scheins, um den korrekten Eintrag zu kontrollieren. Oder sagen Sie, als nächstes Mittel, daß Ihnen ein Freund beim Ausfüllen des Antrags geholfen hat, der den Staatsangehörigkeitsausweis nach Geburt (Abstammung) hat. Also ein Deutscher. Falls Sie tatsächlich einen Freund haben sollten, nehmen Sie ihn zum Termin als Zeugen mit!
- Fakt ist: Ihre Unterlagen müssen sauber ausgefüllt sein. Alle Urkunden müssen im Original oder, falls Sie einen persönlichen Termin beim Landratsamt bekommen, mit Familienstammbuch vorgelegt werden. Da muß alles stimmen! Fordern Sie nochmal die Merkblätter über meine e-mail von mir an. Machen Sie sich über Literatur schlau. Und, ganz wichtig, denn das wird häufig falsch gemacht - tragen Sie NIEMALS den Bundesstaat ein, wenn Sie in einem BRD- Bundesland geboren sind. Damit sind Sie sofort durchgefallen, obwohl es faktisch richtig ist. Die BRD akzeptiert kein Deutsches Reich, obwohl sie genau dafür den gelben Schein ausstellen müssen. Die kotzen Gift und Galle. Genau deswegen soll jeder abgewimmelt werden.
- Bleiben Sie immer saufreundlich. Treten Sie sicher und wissend auf. Aber nicht überheblich. Auf Augenhöhe, so daß Sie ernst genommen werden. Die Beamten dort haben den gelben Schein! Lassen Sie sich auf keine Fangfragen ein. Sie möchten als Deutscher Ihre Staatangehörigkeit feststellen lassen. Dann legen Sie alle Anträge und Urkunden vor. So sollte es - eigentlich - ablaufen.
Landtag von Baden-Württemberg
16. Wahlperiode, Drucksache 16 / 1883, 04. 04. 2017 angefragt von Lede Abal GRÜNE
Eingegangen: 04. 04. 2017 / Ausgegeben: 06. 06. 2017
K l e i n e A n f r a g e
Ich frage die Landesregierung:
1. Welchem Verwendungszweck dient der Staatsangehörigkeitsnachweis bzw. der Staatsangehörigkeitsausweis?
2. Für welche Rechtsgeschäfte oder Verwaltungsdienstleistungen ist er zwingend erforderlich?
3. Welche Dokumente erfüllen ersatzhalber den gleichen Zweck?
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Zu 1:
Der Staatsangehörigkeitsausweis dient dazu, die deutsche Staatsangehörigkeit des Inhabers verbindlich nachzuweisen. Die Staatsangehörigkeitsbehörde dokumentiert durch die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises, dass die deutsche Staatsangehörigkeit der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Ausstellung besteht (§ 30 Absatz 1 Staatsangehörigkeitsgesetz [StAG]). Diese Feststellung wirkt auch für die Zukunft, solange nicht der Nachweis des nachträglichen Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit erbracht ist.
Zu 2:
Er ist für Angelegenheiten bzw. in Einzelfällen für den Vollzug bestimmter Rechtsgeschäfte erforderlich, für die das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit rechtserheblich ist. Den Betroffenen wird im Zuge der Bearbeitung der Angelegenheiten/ Rechtsgeschäfte von der jeweiligen Behörde mitgeteilt, dass sie einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen sollen. Der Nachweis der deutschen Staats - angehörigkeit wird unserer Kenntnis nach beispielsweise verlangt bei Adoptionen mit Ausländerbeteiligung; bei Einbürgerungen von ausländischen Ehegatten; teilweise bei der Zulassung zum Staatsdienst, zur Verbeamtung oder der staatlichen Zulassung für die Ausübung bestimmter Berufe wie z. B. der Approbation als Arzt; bei Beantragung deutscher Ausweispapiere nach Rückkehr aus dem Ausland, wenn die Papiere bereits lange abgelaufen waren, um auszuschließen, daß die deutsche Staatsangehörigkeit im Ausland verloren gegangen ist; bei der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Spätaussiedlern; bei der Staatsangehörigkeitsfeststellung von Deutschen, die im Ausland geboren und/oder adoptiert wurden und teilweise auch als Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Wohnsitznahme nach Art. 116 GG oder über den Erwerb durch zwölfjährige Behandlung als deutscher Staatsangehöriger von deutschen Stellen (nach § 3 Abs. 2 StAG).
Zu 3:
Der
Staatsangehörigkeitsausweis ist das einzige Dokument, mit dem das Bestehen der
deutschen Staatsangehörigkeit in allen Angelegenheiten, für die es rechts - erheblich
ist, verbindlich feststellt wird (§ 30 StAG). Der
deutsche Reisepass und Personalausweis sind kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit,
sie begründen nur eine Vermutung, dass der Inhaber die deutsche
Staatsangehörigkeit besitzt.
Eine Mail- Korrespondenz (Oktober 2020) mit einem Menschen, der zwar viel Ahnung vom Thema hat, aber den Staatsangehörigkeitsausweis ablehnt und für falsch hält. Solche Argumentationen sind leider häufig. Das führt zu einer unnötigen Spaltung derjenigen, welche eigentlich alle am gleichen Strang ziehen sollten. Diese Mail ist quasi exemplarisch. Jeder, der sich für das Thema interessiert, wird früher oder später eine Entscheidung treffen müssen. Entweder einen offiziellen Weg gehen oder einen puristischen, jedoch ohne Aussicht auf greifbaren Erfolg. Einen Weg, der einen auch persönlich sehr einschränkt. Selbst ausgestellte Ausweise sind Theater und nur innerhalb einer Gemeinschaft gültig. Als Pragmatiker war mir immer nur das Mögliche ein Wegweiser. Hier also (exemplarisch) meine Antwort:
Info:
Zum Thema wird auch in Menupunkt. 14.1 auf Seite Zweiklassengesellschaft vorgetragen.
Dieser Seite hier sind weitere Unterseiten zugeordnet. Diese bitte über das Menu oder den Link am Ende aufrufen.
Der Staatsangehörigkeitsausweis, eine furchtbare Sache - aus Sicht der Staatsgewalt. Sie ist vehement bemüht, die Ausstellung von Ausweisen zu verweigern. Wer sich derart rigoros verhält, der muss - aus seiner Sicht - einen durchaus triftigen Grund dafür haben.
Das Verwaltungsgericht (VG) Potsdam hat in seinem Urteil vom 14.03.2016 - Az. VG 8 K 4832/15 zwar die Zulässigkeit der Klage wegen verweigerter Ausstellung eines beantragten Staatsangehörigkeitsausweis festgestellt, gleichzeitig aber auch, dass die Klage unbegründet sei. Begründung u. a.:
"Der Kläger ist im Besitz eines deutschen Personalausweises und eines deutschen Reisepasses. Dass die Ausübung staatsbürgerlicher Rechte, wie beispielsweise die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen, auch nur fraglich sein könnte, ist nicht bekannt. Für einen Verlust der Staatsangehörigkeit spricht nichts. Warum zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit gerade ein Staatsangehörigkeitsausweis erforderlich oder auch nur nützlich sein könnte, ist vom Kläger nicht dargelegt worden."
Dieser Rechtsauffassung kann, mindestens für die Zukunft, abgeholfen werden.
In der Antwort auf eine kleine Anfrage des Landtags von Baden-Württemberg wurde vom zuständigen Minister Thomas Strobl kundgetan:
Wird einem Bürger also die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweis verweigert, wird diesem der Nachweis verweigert, daß er Deutscher gemäß Artikel 116 Grundgesetz ist.
Ohne den Staatsangehörigkeitsauweis kann man Deutscher sein, muß man aber kein Deutscher sein.
Der Verweis auf diese Antwort des baden-württembergischen Minister Thomas Strobl entzieht jeglicher Verweigerungshaltung einer Behörde, die für die Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen zuständig ist, die Grundlage. Keine Behörde ist mit dem Recht ausgestattet, zu fragen, für welchen rechtserheblichen Sachen der Ausweis denn benutzt werden soll. Auf gut deutsch: Es geht die Behörde nichts an.
Die Rechtsprechung
dominiert das Recht des Antragstellers auf Ausstellung des
Staatsangehörigkeitsausweis gem. Artikel 116 GG zum Zweck des
Nachweises, daß er Deutscher ist.
Kein Bürger muss Rechenschaft darüber ablegen, warum er den Staatsangehörigkeitsausweis beantragt. Dieser ist von den Behörden auf Antrag auszustellen - wenn das Ergebnis der Prüfung des Antrags ist, dass der/die Antragsteller/in Deutsche/r ist. Die Behörden haben hier keinerlei Spielraum dafür, sich der Befindung über den Antrag zu verweigern.
Also kann der Kläger, im Falle des Verwaltungsgerichts Potsdam, nach wie vor als Folge einer willkürlichen Verweigerung der Behörde, nicht beweisen, daß er Deutscher ist. Die Verweigerung des Gerichts ist zwar rechtswidrig, bleibt aber ohne Folgen.
Jeder Deutsche hat das unabdingbare Recht, diesen Nachweis in Besitz zu nehmen.
Die Rechtsgrundlage dafür hat BW-Minister Thomas Strobl aufgezeigt: Der Ausweis ist das einzige Dokument, welches belegt, dass man Deutsche/r ist. Erweitert der Ausweis den Umfang der Rechte?
Warum wird von den Behörden die Ausstellung der Ausweise verweigert, und decken Gerichte diese Unrechtshandlungen? Sind wir gar eine Zweiklassengesellschaft? Man kann nur vermuten.
Meine Vermutung ist, daß die Behörden und Gerichte, faktisch die gesamte Staatsgewalt den Bürger ohne Staatsangehörigkeitsausweis als einen Bürger zweiter Klasse behandelt: Muß man als Staatsdiener einem Bürger, der Deutscher sein kann, von sich aus die gleichen Rechte zuweisen, die man einem tatsächlichen Deutschen zuweisen muß?
Gibt es also rechtliche Unterschiede in der Behandlung von Deutschen und 'Deutschen' durch Behörden, Gerichte?
Es ist auf jeden Fall auffallend, daß der Deutsche, der regelmäßig nicht im Besitz des Staatsangehörigkeitsausweis ist, tatsächlich keinen Zugang zu seinen im Grundgesetz verankerten Rechten hat. Belegt wird dies bereits dadurch, dass die Bundesverfassungsrichter faktisch die Summe aller Deutschen durch ihre auf dem grundgesetzwidrigen Bundesverfassungsgerichtsgesetz BVerfGG basierenden grundgesetzwidrige Rechtsprechung zu erhobenen Verfassungsbeschwerden um den Zugang zu den im Grundgesetz verankerten Rechten betrügen.
Warum also sollen Gerichte in ihrer Rechtsprechung die im Grundgesetz verankerten Rechte beachten, wenn die Person, die vor Gericht mit einem Rechtsstreit zugange ist, gar keinen Anspruch auf diese Rechte hat? Er ist ja keiner Deutscher!
Es stellt sich die Frage, wäre dies alles anders, wenn die Bürger von Haus aus (mit der Geburt) den Staatsangehörigkeitsausweis erhalten würden, anstatt dieses Thema faktisch totzuschweigen?
Wer weiß schon, daß es diesen Ausweis gibt? Und daß der Ausweis allein beweist Deutscher zu sein?
Um diesen aufgeworfenen Fragen nachzugehen, ob man von Behörden und Gerichten anders behandelt wird, als ein Bürger ohne Staatsangehörigkeitsausweis, sollte sich jeder diesen Ausweis besorgen, und bei jedem Kontakt mit Behörden und Gerichten eine beglaubigte Kopie des Ausweises vorlegen.
Auswertung des Sachverhaltes positive Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit mit Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises für den Zeitraum vom 29.August 2007 bis 18. Juli 2018 (Auswertung BVA, Stand: 27.07.2018)
Bundesländer |
29.08.2007- 31.12.2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 (bis 18.07.) |
Baden-Württemberg |
209 |
758 |
801 |
903 |
941 |
715 |
826 |
730 |
1455 |
1968 |
1254 |
460 |
Bayern |
644 |
2350 |
2164 |
2062 |
2147 |
1801 |
1858 |
2228 |
3079 |
3622 |
1795 |
718 |
Berlin |
36 |
176 |
163 |
185 |
145 |
152 |
179 |
248 |
283 |
270 |
282 |
146 |
Brandenburg |
16 |
68 |
84 |
86 |
86 |
117 |
95 |
101 |
196 |
59 |
1 |
2 |
Bremen |
3 |
34 |
41 |
31 |
30 |
31 |
35 |
30 |
48 |
94 |
82 |
31 |
BVA |
9125 |
13965 |
8488 |
9552 |
8085 |
7108 |
7504 |
8089 |
9707 |
9138 |
9853 |
5480 |
Hamburg |
67 |
198 |
186 |
167 |
270 |
274 |
397 |
368 |
371 |
372 |
329 |
152 |
Hessen |
41 |
147 |
186 |
177 |
222 |
171 |
251 |
321 |
453 |
536 |
274 |
68 |
Mecklenburg- Vorpommern |
44 |
113 |
145 |
91 |
94 |
75 |
116 |
170 |
190 |
213 |
108 |
40 |
Niedersachsen |
66 |
190 |
234 |
243 |
237 |
307 |
329 |
382 |
622 |
756 |
497 |
170 |
Nordrhein-Westfalen |
105 |
391 |
377 |
436 |
607 |
597 |
717 |
786 |
1247 |
1649 |
925 |
341 |
Rheinland-Pfalz |
30 |
66 |
78 |
100 |
79 |
79 |
97 |
193 |
359 |
363 |
203 |
64 |
Saarland |
7 |
8 |
18 |
9 |
28 |
24 |
12 |
20 |
39 |
48 |
17 |
6 |
Sachsen |
82 |
363 |
342 |
320 |
327 |
304 |
314 |
372 |
675 |
745 |
606 |
74 |
Sachsen-Anhalt |
18 |
50 |
52 |
34 |
37 |
62 |
45 |
65 |
165 |
253 |
118 |
41 |
Schleswig-Holstein |
10 |
35 |
51 |
55 |
85 |
69 |
72 |
84 |
178 |
173 |
64 |
23 |
Thüringen |
7 |
102 |
44 |
29 |
38 |
38 |
44 |
87 |
263 |
404 |
268 |
68 |
Gesamt ohne BVA |
1385 |
5049 |
4966 |
4928 |
5373 |
4816 |
5369 |
6185 |
9623 |
11525 |
6823 |
2404 |
Gesamt |
10510 |
19014 |
13454 |
14480 |
13458 |
11924 |
12891 |
14274 |
19330 |
20663 |
16676 |
7884 |
Was heißt das nun? Besonders viele Anträge gab es, so so, im Jahre 2015 und 2016. Da sage ich nur, Merkels Coup mit den Flüchtlingen hat wohl doch kleine Spuren hinterlassen. Außerdem sind in einem Zeitraum von 10 Jahren nur 68.446 Bürger, aus eigener Handlung heraus, nachweislich Deutsche geworden. Also weniger als 1 Promille. Der Kreis derer, die durchblicken, ist also ziemlich klein. Die BVA- Wertungen erfolgen automatisch, durch den Beruf bedingt. Meistens sind das Politiker, aber auch hohe Beamte oder Richter. Und wieder, einmal mehr, sie gehören eben zur besseren Kaste. Ganz automatisch eben. Also, was heißt das noch? Zum Amt gehen und mitmachen!! Aufstehen für unser Land. (Beitrag vom 19.5.2020).
Hatte eine Korrespondenz mit einer Zuschauerin meines YouTube- Kanals. Diese hatte ein Gespräch mit einem Beamten des BVA, welcher, wohl ein wenig unfreiwillig, im Eifer des Gefechts, ausplauderte wieviele Schein- Inhaber es denn in der BRD wohl so gäbe. Da nannte er die Zahl von 800.000. Das erscheint realistisch. Wären exakt ein Prozent. Dies sind also die registrierten Deutschen. Es gibt natürlich Millionen weitere Deutsche, welche sich darum nicht gekümmert haben oder aus sonstigen Gründen keinen gelben Schein beantragt haben. Für die Botschaften der USA und Russlands zählen aber nur diese 800.000, denn die anderen sind schlicht unbekannt. Auch sind nur diese Deutschen nachgewiesene Deutsche im Sinne des Artikel 116GG. Egal wie man es dreht und wendet - der gelbe Schein, mit dem Eintrag von Geburt (Abstammung) im EStA- Register ist das Maß aller Dinge. Lassen Sie sich nichts anderes erzählen! (Beitrag vom 22.10.2020)
♥ Staatsangehörigkeitsausweis, gelber Schein https://www.youtube.com/watch?v=tr73OBYX32c
♥ Behandelt die BRD Deutsche als Ausländer? https://www.youtube.com/watch?v=ZtGohzbFqNY
♥ Behandelt die BRD Deutsche als Ausländer, Teil 2, https://www.youtube.com/watch?v=_v8_jfE-l10
Literatur, Ausfüllhilfen vom Förderverein (kostenpflichtig), https://www.bewusst-handeln.eu/produkte/
♥ Auch gut erklärt, Staatsangehörigkeit: https://www.youtube.com/watch?v=iV6ju2WmLDA
♥ Geheimsache EU: https://www.youtube.com/watch?v=6lYX2_clIw0